
01.
Sofort melden — Anruf oder WhatsApp
Ruf uns an oder schick uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Wir sagen Dir sofort, was jetzt zu tun ist — bevor Du mit der gegnerischen Versicherung sprichst.
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Für Hückelhoven, Heinsberg, Erkelenz, Mönchengladbach & Umgebung
Du hattest keine Schuld am Unfall? Dann erstellen wir Dein unabhängiges KFZ-Gutachten direkt bei TRAU in Hückelhoven und helfen Dir sofort, Deine Ansprüche vollständig durchzusetzen — schnell, kostenlos* und ohne Stress.
Oder sofort: +49 2433 446 92 57 WhatsApp mit Fotos

Schritt für Schritt richtig vorgehen
Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation. In den ersten Minuten stehen die meisten unter Stress — und genau dann passieren die Fehler, die später Geld kosten: eine vorschnelle Aussage gegenüber der gegnerischen Versicherung, ein Schuldanerkenntnis „nur zur Sicherheit“, fehlende Fotos.
Deshalb gilt: Erst absichern, dann dokumentieren, dann TRAU anrufen — bevor Du mit der Versicherung des Unfallgegners sprichst. Wir sagen Dir am Telefon in zwei Minuten, was jetzt wichtig ist und was warten kann.
Hier findest Du unsere Sofort-Checkliste für den Unfallort — und darunter den genauen Ablauf, wie wir Deinen Schaden für Dich abwickeln.
So läuft es ab
Vom ersten Telefonat bis zur Auszahlung durch die gegnerische Versicherung — in sechs Schritten, alle bei TRAU.

01.
Ruf uns an oder schick uns Fotos vom Schaden per WhatsApp. Wir sagen Dir sofort, was jetzt zu tun ist — bevor Du mit der gegnerischen Versicherung sprichst.

02.
Ist Dein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, holen wir es direkt vom Unfallort ab. Du musst nichts organisieren und nichts vorstrecken.

03.
Unser Sachverständiger dokumentiert den Schaden vollständig — Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall. Damit später nichts „wegfällt“ oder kleingerechnet wird.

04.
Für die Dauer der Reparatur bekommst Du einen Mietwagen — oder Du lässt Dir stattdessen den Nutzungsausfall auszahlen. Beides steht Dir bei unverschuldetem Unfall zu.

05.
Wir reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Kürzt oder verzögert sie, bekommst Du auf Wunsch anwaltliche Unterstützung — die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Gegenseite.
06.
Von der ersten Minute bis zur Auszahlung bleiben wir persönlich an Deiner Seite — für Dich komplett kostenfrei. Denn: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt die Rechnung.*
Wir erstellen Dein Schadengutachten und sichern alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Schnelle Bergung Deines Fahrzeugs — wir kümmern uns um den Abtransport.
Du bleibst mobil, bis Dein Fahrzeug repariert oder der Schaden reguliert ist.
Wenn die Versicherung kürzt, wirst Du anwaltlich unterstützt — ohne Kostenrisiko für Dich.
Unser Fokus
Wir haben uns auf eine Sache spezialisiert: Haftpflichtschäden nach unverschuldeten Unfällen — also genau die Fälle, in denen die Versicherung des Unfallgegners für Deinen Schaden aufkommen muss. Das Gutachten erstellen wir selbst, im eigenen Haus. Kein Weiterreichen, kein Warten auf Dritte.
Unsicher, ob Dein Fall dazugehört? Ruf an — wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir Dir helfen können.
Jetzt anrufenWarum TRAU
Fragen & Antworten
Kurz und ehrlich — die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Alles Weitere klären wir am Telefon.
+49 2433 446 92 57Bei einem unverschuldeten Unfall: nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss die Gutachterkosten übernehmen — Du musst auch nicht in Vorleistung gehen. Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen; das besprechen wir vorher offen mit Dir.
Nein. Als Geschädigter hast Du das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Deiner Wahl. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag — nicht in Deinem Interesse.
Bei Bagatellschäden unter etwa 750 € meist ja — das sagen wir Dir ehrlich. Darüber brauchst Du ein Gutachten: Nur damit werden auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert erfasst und Deine Ansprüche vollständig durchgesetzt.
Ja. Ist Dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, steht Dir für die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer ein Mietwagen zu — oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als vorher. Diese Differenz steht Dir zu — und wird im Gutachten beziffert. Viele Versicherungen erwähnen sie nicht von selbst.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann wird auf Basis von Wiederbeschaffungs- und Restwert abgerechnet — beides ermitteln wir im Gutachten.
Sofort, am besten noch vom Unfallort aus. Gib kein Schuldanerkenntnis ab und sprich erst mit der gegnerischen Versicherung, wenn das Gutachten beauftragt ist. Zu frühe Aussagen werden später gern gegen Dich verwendet.
Ja. Du hast freie Werkstattwahl — die Versicherung darf Dir keine Werkstatt vorschreiben.
Schaden melden
Nach einem Unfall bleiben viele Fragen offen. Du musst sie nicht allein klären: Bei uns erreichst Du echte Menschen, die sich Zeit nehmen, Deine Situation anschauen und Dir klar sagen, wie es weitergeht.
TRAU GmbH · Stockumer Weg 2 · 41836 Hückelhoven
office@trau-group.de
* Bei unverschuldetem Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für Gutachten, Abschleppen, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall und anwaltliche Vertretung. Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen — das klären wir vorab mit Dir.
Weitere Leistungen